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Die neue Suzuki Inazuma !
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Die neue SUZUKI DL650AL2

Neue_Kennzeichen

Ganze Generationen von Motorradfahrern hatten dank des massiven Kuchenblechs am Heck ihrer Maschine reichlich Gesprächsstoff am Treff. Nun ist Änderung in Sicht: Mit kleineren Ziffern soll das Nummernschild ab 1. Juni 2011 filigraner ausfallen. Die geplante Änderung zur Zulassungsverordnung sieht vor, dass ein Motorrad künftig ein 18 bis 22 Zentimeter breites und 20 Zentimeter hohes Kennzeichen tragen wird. Die Zulassungs- und TÜV-Plaketten finden in der Mitte zwischen den Ziffern Platz. Auch eine kurze Nummer wie DO-Z1 soll in Zukunft ohne besondere Angabe von Gründen möglich sein.



 

Begrenzt motorradfreundlich – die Änderungen im Fahrerlaubnisrecht

Gesetzgeber negiert Reformansätze

 

„Der Bundesrat hat leider nur sehr begrenzt motorradfreundlich zur deutschen Ausgestaltung der europäischen Vorgabe zum Fahrerlaubnisrecht entschieden“, konstatiert der Industrie Verband Motorrad (IVM). Konkret gelten ab 2013 folgende Regelungen:

- Ab dem 19.1.2013 sind neue Führerscheine auf 15 Jahre befristet

- Für bis dahin absolvierte Führerscheine gilt eine Art befristeter Bestandsschutz bis 2033 (siehe auch „Begrenzter Schein“)

- Das Einstiegsalter für die Klasse AM (50cm³/45 km/h) bleibt bei 16 Jahren

- Die Klasse AM bleibt im Pkw-Führerschein enthalten

- Die Limitierung der Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17jährige A1- Führerschein Inhaber (80 km/h) entfällt, dafür wird für A1-Fahrzeuge ein zusätzliches Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg eingeführt

- Eine Liberalisierung des A1-Einschlusses in den Pkw-Führerschein wurde abgelehnt

- Dreiräder gehören zur Fahrerlaubnisklasse A

- Inhaber der Fahrerlaubnisklasse A1 dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer maximalen Leistung von 15kW fahren

- Die Leistung der Klasse A2 wird auf 35kW erhöht

- Beim Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A wird es nur noch eine reduzierte praktische Prüfung von 40 Minuten geben

- Das Einstiegsalter für den Direktzugang zur Klasse A wurde von 25 auf 24 Jahre gesenkt

- Dreiräder mit mehr als 15kW können nur noch mit der Klasse A ab 21 Jahren gefahren werden

- Die praktische Prüfung zum Erwerb der Führerscheinklasse A2 wurde für Inhaber des Pkw-Führerscheins, der bis zum 01.04.1980 erteilt worden ist, erleichtert

- Keine Motorrad-Anhängerklasse auch nicht für dreirädrige KfZ

- Prüfungsfahrzeug Klasse A1: min. 120cm³, min. 90 km/h, max. 0,1 kW/kg

- Prüfungsfahrzeug Klasse A2: min 400cm³, min. 130 km/h, max. 0,2 kW/kg, min 25kW

- Prüfungsfahrzeug Klasse A: min. 600cm³, min. 44kW

Übergangsregelungen

Inhaber der alten beschränkten Fahrerlaubnis Klasse A, die vor dem 19.01.2013 absolviert worden sind, dürfen ab dem 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 (35kW) und nach Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung der alten Klasse A unbeschränkte Motorräder der Klasse A führen.

 

 

 

 Winterreifenpflicht auch für Motorräder und Roller !

 

Pressemitteilung

Bensheim, August 2010

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